Erziehungsbeistandschaft

Ansprechpartner
Herr Falk Ponsold
Dipl. Sozialpäd. (FH)
Handy 0160 7008231
An wen richtet sich die Hilfe?
- Die Erziehungsbeistandschaft ist eine freiwillige, ambulante Maßnahme für Familien.
- Sie richtet sich besonders an Kinder und Jugendliche, deren soziale oder seelische Entwicklung gefährdet oder beeinträchtigt ist.
- Es werden keine Rechte von Kinder, Jugendlichen oder Eltern eingeschränkt.
(Rechtliche Grundlage ist der § 30 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes)
Betreuungsdauer
- In der Regel für ein, zwei Jahre vorgesehen.
- Wird in jährlichen Hilfeplangesprächen auf Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit hin überprüft.
- Sie endet mit dem Beginn der Volljährigkeit, kann aber auf Antrag des Jugendlichen verlängert werden.

Ansprechpartner
Frau Christa Engel
Dipl. Sozialpäd. (FH)
Tel.: 0961 3900238
E-Mail
Was kann durch die Hilfe erreicht werden?
- Hauptziel ist es, die Erziehungsfunktion der betreffenden Familien zu stärken und aufrechtzuerhalten
- Den Eltern und dem Kind/Jugendlichen wird der Erziehungsbeistand als pädagogischer Berater und kontinuierliche Bezugsperson zur Seite gestellt.
- Wir erarbeiten mit dem Kind/Jugendlichen eigene Stärken und Fähigkeiten, die zum Aufbau eines eigenverantwortlichen Lebens hinführen sollen.
- Die Entwicklung der Selbsthilfepotentiale der ganzen Familie sollen angeregt werden.
Methoden
Es werden die Methoden der
- Sozialen Einzelfallhilfe (Ämterbegleitung)
- Familiengespräche
- Freizeitpädagogik (Theaterarbeit, Klettern)
- Gruppenarbeit (Selbstsicherheitstraining)
eingesetzt.
Verlauf einer Erziehungsbeistandschaft
- Antrag beim Jugendamt
- Umfassende Information über Bedingungen und Möglichkeiten durch das Jugendamt
- Erstgespräch zwischen Familie, Jugendamt und dem Erziehungsbeistand
- Zwei- bis dreimonatige Probephase
- Hilfeplanerstellung mit allen Beteiligten
- Jährliche Überprüfung der Zielsetzung des Hilfeplanes
Wo kann ich die Hilfe beantragen?
Beim zuständigen Kreisjugendamt in Neustadt a. d. WN, Zacharias-Frank-Str. 14
Ansprechpartner: der örtl. zuständige Sozialdienstmitarbeiter
Tel.: 09602 – 79 270